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Punkteregelung: Wie das Flensburger Punktesystem funktioniert

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Ab wann die neue Punkteregelung im Verkehr Anwendung findet

Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg?

Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg?

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält und dabei erwischt wird, macht in Deutschland schnell Bekanntschaft mit dem sogenannten Bußgeldkatalog. Dieser hält sowohl die jeweiligen Verstöße als auch die daraufhin fällig werdenden Sanktionen fest. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei schwer­wiegenden Zuwiderhandlungen sogar um ein Fahrverbot handeln.

Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist schlimmstenfalls möglich. Damit Verkehrssünder verstehen, weshalb ihnen wie viele Punkte aufgebrummt werden, kam es im Jahr 2014 zu einer Reformation des bis dahin bereits sehr in die Jahre gekommenen Punktesystems in Flensburg. Wie die Punkteregelung seitdem aussieht und was Kraftfahrer beachten sollten, lesen Sie im Ratgeber.

Inhalt - Übersicht

  • 1 Ab wann die neue Punkteregelung im Verkehr Anwendung findet
  • 2 Die Neuregelung der Punkte in Flensburg
    • 2.1 Wann wie viele Punkte gemäß neuer Regelung in Flensburg fällig werden
    • 2.2 Neue Regelung: Wie viele Punkte in Flensburg welche Folgen haben
  • 3 Verjährung der Punkte in Flensburg: Die alte Regelung
    • 3.1 Punkte in Flensburg: Der Verfall seit der Neuregelung

Die Neuregelung der Punkte in Flensburg

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet die erteilten Punkte in Flensburg bereits seit 1958. Was damals noch in schriftlicher Form in enormen Archiven gelagert wurde, ist heute allerdings längst elektronisch gesichert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die einzige Veränderung:

Seit dem 1. Mai 2014 greift eine neue Punkteregelung, da das vorherige System mit der Zeit ziemlich undurchsichtig geworden war. Diese beinhaltet unter anderem Folgendes:

Punkteregelung: Neu ist unter anderem, dass erst Punkte drohen, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde.

Punkteregelung: Neu ist unter anderem, dass erst Punkte drohen, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde.

  • Auffällig gewordene Kraftfahrer erhalten erst dann Punkte in Flensburg, wenn die entsprechende Regelmissachtung gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet wird und zusätzlich mit einer Gefährdung der Sicherheit im Verkehr einherging.
  • Eintragungen landen seither nicht mehr im Verkehrszentralregister (VZR), sondern im neuen Fahreignungsregister (FAER).
  • Mit der Einführung der neuen Punkteregelung wurde außerdem das Punktekonto eines Verkehrssünders auf eine maximale Anzahl von 8 Punkten beschränkt. Im Vorfeld waren höchstens 18 Punkte möglich.

Um Eintragungen vor dem 1. Mai 2014 auf das neue System zu übertragen, mussten die Punkte entsprechend umgerechnet werden. Im Folgenden haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengefasst, wie die Anpassung an die neue Punkteregel in Flensburg vonstattenging:

Alte PunkteregelungNeue Punkteregelung
1 bis 3 Punkte1 Punkt
4 bis 5 Punkte2 Punkte
6 bis 7 Punkte3 Punkte
8 bis 10 Punkte4 Punkte
11 bis 13 Punkte5 Punkte
14 bis 15 Punkte6 Punkte
16 bis 17 Punkte7 Punkte
18 Punkte 8 Punkte
Hatten Sie als Kraftfahrer also vor der Reform beispielsweise 10 Punkte, wurden daraus 4 Verkehrspunkte gemäß neuer Regelung. 16 Punkte wurden entsprechend zu 7 und 5 Punkte wurden in 2 umgewandelt, um der neuen Punkteregelung gerecht zu werden.

Wann wie viele Punkte gemäß neuer Regelung in Flensburg fällig werden

Laut neuer Punkteregelung dürfen maximal 3 Punkte auf einmal erteilt werden.

Laut neuer Punkteregelung dürfen maximal 3 Punkte auf einmal erteilt werden.

Höchstens 3 Punkte auf einmal können Kraftfahrern seit der Einführung der neuen Punkteregelung nach einem Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht aufgebrummt werden. Die genaue Punkteverteilung gestaltet sich seit dem 1. Mai 2014 wie folgt:

  • Begingen Sie eine schwere Ordnungswidrigkeit, kommt 1 Punkt auf Sie zu.
  • Bei Straftaten ohne oder mit Fahrverbot sowie bei Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot drohen 2 Punkte.
  • Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis müssen sich Verkehrssünder auf 3 Punkte in Flensburg einstellen. Gemäß der neuen Punkteregelung wird der Führerschein also direkt entzogen, sobald Sie 3 Punkte auf einmal erhalten.

Neue Regelung: Wie viele Punkte in Flensburg welche Folgen haben

Sowohl vor als auch nach der Einführung der neuen Punkteregelung gab es einen speziellen Punkte-Tacho, an dem die jeweils drohenden Konsequenzen je nach Punkteanzahl abgelesen werden können. Dieses sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem weist vier Stufen auf (grün, gelb, rot und schwarz) und funktioniert folgendermaßen:

  1. Stufe grün (Vormerkung): Bei 1 bis 3 Punkten müssen Sie sich als Autofahrer noch keine Gedanken machen. In dieser Stufe kommen zunächst einmal keine weiteren Maßnahmen auf Sie zu.
  2. Stufe gelb (Ermahnung): Weist Ihr Punktekonto 4 oder 5 Punkte auf, droht Ihnen der neuen Punkteregelung zufolge eine schriftliche Ermahnung, für die Sie die Kosten selbst tragen müssen. Zudem erhalten Sie in dieser Stufe im Regelfall die Information vom KBA, dass Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können. Dadurch können Sie 1 Punkt abbauen, wenn Sie nicht mehr als 5 Punkte auf dem Konto haben und in den letzten 5 Jahren noch kein solches Seminar besucht haben.
  3. Stufe rot (Verwarnung): Auf eine schriftliche kostenpflichtige Verwarnung sollten Sie sich einstellen, wenn Sie bereits über 6 oder 7 Punkte verfügen. Die Möglichkeit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar besteht auch hier, allerdings ohne den Aspekt des Punkteabbaus.
  4. Stufe schwarz (Fahrerlaubnisentzug): Wie bereits erwähnt, reichen 8 Punkte seit der Einführung der neuen Punkteregelung bereits aus, damit es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. Begleitet wird diese von einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist, in der keine neue Erlaubnis erteilt werden darf.

Verjährung der Punkte in Flensburg: Die alte Regelung

Innerhalb gesetzlich definierter Fristen kommt es früher oder später zur Verjährung der Punkte in Flensburg. Vor der Neuregelung war der Verfall folgendermaßen geregelt:

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  • Nach 2 Jahren verjährten Punkte, die aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit erteilt worden waren.
  • Bei Punkten aufgrund von Straftaten kam es nach 5 Jahren zum Verfall.
  • Wurden Punkte aufgrund einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis fällig, verfielen diese der alten Punkteregelung zufolge erst nach 10 Jahren.

Die neue Punkteregelung besagt: Alte Punkte werden durch neu hinzukommende nicht mehr beeinflusst.

Die neue Punkteregelung besagt: Alte Punkte werden durch neu hinzukommende nicht mehr beeinflusst.

Vor der Reform verhielt es sich außerdem so, dass alte und neue Punkte sich gegenseitig beeinflussten. Dies bedeutet: Sobald neue Verkehrspunkte laut dieser Regelung hinzukamen, musste der gesamte Verjährungsprozess von vorn beginnen. Seitdem die neue Punkteregelung vom 1. Mai 2014 jedoch Anwendung findet, verfällt jeder Punkt einzeln für sich selbst.

Bedenken Sie: Punkte, die vor der Einführung der neuen Regelung erteilt wurden, verjähren auch noch nach den alten Fristen! Kommen neue Punkte hinzu, werden die alten davon jedoch nicht beeinflusst.

Punkte in Flensburg: Der Verfall seit der Neuregelung

Erteilte Punkte in Flensburg verfallen seit der Neuregelung nach diesen Verjährungsfristen:

  • 2,5 Jahre dauert es, bis 1 Punkt verjährt ist.
  • 2 Punkte gelten nach 5 Jahren als verjährt.
  • Bei 3 Punkten tritt der Verfall der neuen Punkteregelung zufolge nach 10 Jahren ein.
Wichtig: Der sogenannten Überliegefrist ist es zu verdanken, dass der Löschvorgang der eigentlich bereits verjährten Punkte noch ein weiteres Jahr im FAER gespeichert bleibt (Verlängerung der Tilgung um ein Jahr). Schließlich könnte ein Kraftfahrer eine erneute Zuwiderhandlung begangen haben, die mit Punkten geahndet wird, noch bevor die vorherigen Eintragungen gelöscht wurden. Bei dem neuen Verstoß könnten diese noch eine Rolle spielen.
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