Führerschein vs. Fahrerlaubnis: Wo liegen die Unterschiede?

Mit einem Führerschein weisen Autofahrer nach, dass sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie unter anderem darüber, was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Führerschein beantragen möchten, und wie lange ein solches Dokument gültig ist. Weiterhin erfahren Sie, welche Optionen Sie bei einem möglichen Verlust oder Diebstahl haben, und was Ihnen droht, wenn Sie ohne Führerschein im Verkehr aufgegriffen werden.
Inhalt - Übersicht
Bußgeldtabelle: Sanktionen rund um den Führerschein
Beschreibung | Konsequenzen |
---|---|
Sie führten den Führerschein während der Fahrt mit einem Kfz nicht mit. | 10 € |
Sie zeigten den Führerscheinverlust nicht unverzüglich an und verzichteten auf die Veranlassung, ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. | 10 € |
Obwohl der Führerschein nach Verlust wieder auftauchte und Sie bereits ein Ersatzdokument besaßen, gaben Sie den alten Schein nicht bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. | 25 € |
Sie gaben den Führerschein nicht unverzüglich ab, nachdem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden war. | 25 € |
Sie gaben den Führerschein nicht bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab, um Auflagen oder Beschränkungen eintragen zu lassen. | 25 € |
Führerschein: Beim Antrag ist einiges zu beachten

Je nachdem, für welche Klasse Sie einen Führerschein beantragen möchten, kann das Mindestalter variieren.
Bei einem Antrag auf einen Führerschein spielt das Alter beispielsweise eine Rolle. Die Klasse AM dürfen Sie bereits mit 16 Jahren erwerben, die Klasse B in der Regel ab 18 und einen D-Führerschein für Busse regulär ab 24 Jahren. Eine weitere Bedingung stellt ein fester Wohnsitz in Deutschland dar.
Den eigentlichen Antrag stellt oftmals die Fahrschule, in der Sie sich angemeldet haben, um die erforderlichen Kenntnisse zum Führen von Fahrzeugen im Verkehr zu erlangen. Sie können den Führerschein allerdings auch selbst bei der zuständigen Behörde beantragen. Dazu benötigen Sie normalerweise diese Unterlagen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- biometrisches Passbild
- Angaben zur Fahrschule inklusive deren Bestätigung, dass Sie Ihre Ausbildung dort absolvieren
- Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung eines Sehtests, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
- Bescheinigung der geistigen und körperlichen Eignung (nur bei einem Bus- oder Lkw-Führerschein), die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
- Angaben zu Begleitpersonen (nur wenn Sie sich für das Modell „Begleitetes Fahren“ entschieden haben und demzufolge einen Pkw-Führerschein mit 17 Jahren erwerben)
Achtung: Der Führerschein wird zunächst auf Probe erteilt!
Bereits seit 1986 befinden sich Fahranfänger laut § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erst einmal in einer zweijährigen Probezeit, nachdem Sie einen Fahrausweis erworben haben. Da Verkehrsunfälle nicht selten auf das unerfahrene und leichtsinnige Verhalten von frischgebackenen Fahrern zurückzuführen sind, werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht in dieser Zeit härter bestraft.
Allgemein findet eine Unterscheidung in
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen)
statt. Besitzen Sie Ihren Führerschein noch nicht allzu lange und werden beispielsweise während der Fahrt mit dem Handy am Steuer erwischt, liegt ein A-Verstoß vor. Um einen B-Verstoß handelt es sich wiederum, wenn Sie z. B. die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich den „TÜV“) überziehen.

Beim Führerschein auf Probe werden Verstöße strenger geahndet.
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar vom entsprechenden Führerschein-Neuling erwartet.
- Leistet sich dieser erneut einen A- oder zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit, erhält er eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Sollte der betroffene Fahranfänger auch dann noch nicht aus seinen Fehlern gelernt haben und erneut einen Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B begehen, wird ihm noch in der Probezeit der Führerschein wieder entzogen. Vorsicht: Hier ist nicht nur das Dokument gemeint, sondern die generelle Fahrerlaubnis!
Wann müssen Sie Ihren Führerschein verlängern?
Im Zuge der 3. Führerscheinrichtlinie im Januar 2013 wurden nicht nur die jeweiligen Führerscheinklassen in ganz Europa vereinheitlicht, sondern auch der Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt (EU-Führerschein). Ist ein solcher neuer Führerschein in Ihrem Besitz, Sie haben ihn also nach dem 19. Januar 2013 erworben, müssen Sie ihn spätestens nach 15 Jahren verlängern.
Ein alter Führerschein, der vor diesem Datum ausgestellt wurde, ist allerdings noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen Sie den oft als „Lappen“ bezeichneten Führerschein aus Papier umtauschen. An der eigentlichen Fahrerlaubnis ändert dieser Umtausch- bzw. Verlängerungsprozess übrigens nichts. Es geht lediglich darum, Foto und Name des Besitzers bei jedem Führerschein innerhalb der EU aktuell zu halten.
Anders verhält es sich bei den Fahrerlaubnisklassen C und D, die Sie benötigen, um einen Lkw bzw. einen Bus zu führen. § 23 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besagt dazu Folgendes:
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.“
Führerschein verloren: Und jetzt?
Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen oder Sie haben ihn schlichtweg verloren, sollten Sie sich zügig um Ersatz kümmern. Wer seinen Führerschein bei einer möglichen Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, muss schließlich mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen, weil er gegen die geltende Mitführpflicht verstoßen hat.

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, droht ein Verwarngeld bei einer Verkehrskontrolle.
Hier erhalten Sie Ihren Fahreignungsregisterauszug aus Flensburg!
- Der Führerschein wurde entwendet: In diesem Fall müssen Sie eine Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei vornehmen. Im Anschluss wird Ihnen ein Nachweis darüber ausgestellt, den Sie wiederum bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen, um den Führerschein neu zu beantragen.
- Der Führerschein ging verloren: Hier müssen Sie einen Antrag auf die Ausstellung eines neuen Fahrausweises bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Dass Sie Ihren Führerschein wirklich verloren haben, müssen Sie durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigen.
Neben der Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei bzw. der eidesstattlichen Versicherung könnte es sein, dass außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift notwendig ist, um einen neuen Führerschein zu erhalten. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die zuständige Führerscheinstelle das Dokument nicht selbst ausgestellt hat.
Schließlich muss sie dann herausfinden, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben und welche Klassen, Auflagen, etc. sie beinhaltet. Bis Sie das neue Dokument abholen können, wird Ihnen in der Regel ein Übergangsführerschein ausgestellt, den Sie nutzen können, ohne mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen zu müssen, bis der Ersatzführerschein fertig ist.
Doch in welcher Höhe bewegen sich die Gebühren, wenn ein Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde? Zwischen 30 und 70 Euro müssen Sie normalerweise für den neuen Schein zahlen, das Übergangsdokument schlägt mit 10 bis 15 Euro zu Buche. Versandkosten können ebenfalls noch hinzukommen.
Führerschein zurückerhalten, ohne eine MPU zu absolvieren?
Wie bereits erwähnt, kommt es beispielsweise bei drei A- oder sechs B-Verstößen in der Probezeit zum Führerscheinentzug. Dies kann jedoch auch alteingesessenen Fahrern passieren, die sich unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol ans Steuer gesetzt oder die maximale Anzahl von acht Punkten im Fahreignungsregister (FAER) geknackt haben.
Davon abgesehen, dass Ihre Fahrerlaubnis in diesem Fall ihre Gültigkeit verliert und Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, kommt obendrein eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten auf Sie zu. Frühestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie einen sogenannten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Daran sind jedoch oftmals gewisse Bedingungen geknüpft, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Durch diese soll Ihre Fahreignung überprüft werden. Bevor Sie kein positives MPU-Gutachten vorweisen können, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis normalerweise auch nicht zurück. Eine Möglichkeit gibt es jedoch:

Sie brauchen sehr viel Geduld, wenn Sie Ihren Führerschein zurückerhalten möchten, ohne eine MPU zu absolvieren.
Wichtig: In diesen 15 Jahren dürfen Sie sich keine erneuten Verstöße im Straßenverkehr leisten, da sich ansonsten die Tilgungsfrist verlängern könnte und Sie dann noch länger warten müssten. Wenn Sie beim Führerschein eine Wiedererteilung vor Ablauf der jeweiligen Frist beantragen, droht Ihnen in der Regel erneut die Anordnung einer MPU.
Deutscher Führerschein: Gültigkeit im Ausland
Ist Ihr Führerschein in Deutschland gültig, wird er grundsätzlich auch innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Dies entschied die EU-Kommission bereits am 21. März 2000. Es ist dementsprechend nicht rechtens, wenn bei Fahrten im europäischen Ausland ein internationaler Führerschein oder ähnliches von Ihnen verlangt wird.
Das Mitführen eines solchen Zusatzdokuments ist lediglich dann empfehlenswert, wenn Sie Fahrten mit dem Auto außerhalb Europas geplant haben. Möchten Sie einen Führerschein beantragen, der international gültig ist, müssen Sie normalerweise die für Sie zuständige Führerscheinstelle aufsuchen. Für den Antrag sind Ihr deutscher Fahrausweis sowie ein aktuelles Passbild vonnöten.
Hier erhalten Sie Ihren Fahreignungsregisterauszug aus Flensburg!
Kommentar hinterlassen