Führerschein: Infos zur Gültigkeit vom „Lappen“

Wie lange ist ein Führerschein eigentlich gültig?

Ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis ist das Führen eines Kraft­fahrzeugs im deutschen Straßenverkehr nicht gestattet. Dass sie über eine solche verfügen, müssen Kraftfahrer durch einen Führerschein nachweisen. Um diesen bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzeigen zu können, muss er stets mitgeführt werden.

Hat der Führerschein eine beschränkte Gültigkeit?
Hat der Führerschein eine beschränkte Gültigkeit?

Mit den Jahren veränderte sich das Aussehen deutscher Führerscheine stetig: Zu Beginn war das entsprechende Dokument noch grau, später rosa, bis im Jahr 1999 schließlich das aktuelle Scheckkartenformat eingeführt wurde. Bei all diesen Veränderungen sind einige Fahrer zu Recht unsicher und fragen sich in Bezug auf ihren Führerschein, ob seine Gültigkeit davon unberührt blieb.

Im Ratgeber erklären wir daher, welcher Führerschein an welche Gültigkeitsdauer gebunden ist, wann Sie eine Umschreibung in Betracht ziehen sollten und inwiefern ein deutscher Führerschein im Ausland gültig ist.

Gültigkeit vom Führerschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie lange ist ein Papierführerschein gültig?

Die Gültigkeit von einem rosafarbenen oder grauen Führerschein richtet sich in der Regel danach, wann dieser ausgestellt wurde. Wann Sie welchen Führerschein aus Papier umtauschen müssen, erfahren Sie hier.

Wann verliert ein EU-Führerschein seine Gültigkeit?

Ein EU-Führerschein im Scheckkartenformat, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist maximal 15 Jahre lang gültig.

Was gilt für Lkw-Führerscheine?

Informationen zur Gültigkeit von Lkw-Führerscheinen finden Sie hier.

Neuer, grauer oder rosa Führerschein: Die Gültigkeit kann variieren

Bis zur Aktualisierung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Jahr 2013 mussten sich Kraftfahrer über die Gültigkeit vom Führerschein überhaupt keine Gedanken machen. Zuvor gab es schließlich kein spezielles Ablaufdatum, zu dem ein bereits einige Jahre alter Führerschein seine Gültigkeit verlor. Am 19. Januar 2013 kam es jedoch zur europaweiten Einführung des Führerscheins im Scheckkartenformat.

Alle unterschiedlichen Führerscheinarten, die bis dahin im Umlauf waren, sollten in diesem Zuge von einem einheitlichen Dokument für ganz Europa ersetzt werden. Dass eine solche Umtauschaktion nicht über Nacht durchgeführt werden kann, steht außer Frage. Daher wurde Folgendes beschlossen:

Wie lange ist der Führerschein gültig, wenn Sie ihn vor 2013 erworben haben?
Wie lange ist der Führerschein gültig, wenn Sie ihn vor 2013 erworben haben?
  • Ein vor dem 19. Januar 2013 erworbener alter Führerschein ist generell noch gültig bis zum gleichen Datum des Jahres 2033. Am 15. Februar 2019 entschied der Bundesrat jedoch, den Umtausch der entsprechenden Führerscheine zu staffeln, um einen enormen Ansturm auf die Behörden im Jahr 2033 zu verhindern.
  • Im Gegensatz dazu ist ein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerschein maximal 15 Jahre lang gültig. Demzufolge muss ein solches neues Dokument gegebenenfalls schon im Jahr 2028 umgetauscht werden.

Bei den Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich das entsprechende Tauschdatum nach dem Jahr, in dem der Führerscheinbesitzer geboren wurde:

Geburts­jahr des Führerschein­inhabersUmtausch­datum
Vor 195319. Januar 2033
1953 - 195819. Januar 2022
1959 - 196419. Januar 2023
1965 - 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Bei den Scheckkartenführerscheinen, die später ausgestellt wurden, ist wiederum nicht das Geburtsjahr maßgeblich, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellungs­jahr des Führer­scheinsUmtausch­datum
1999 - 200119. Januar 2026
2002 - 200419. Januar 2027
2005 - 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 - 18.01.201319. Januar 2033

Den Umtausch müssen Betroffene an der Führerscheinstelle ihres Wohnortes vornehmen. Normalerweise benötigen sie dafür lediglich einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, ein biome-trisches Passbild sowie den alten Führerschein, um seine Gültigkeit in Deutschland zu bewahren. Sollte die Behörde des aktuellen Wohnortes den Führerschein nicht ursprünglich ausgestellt haben, ist außerdem eine Karteikartenabschrift dieser Behörde notwendig. Sie kann in der Regel per Fax angefordert werden. Das ganze Prozedere des Umtauschs kostet ca. 25 Euro.

Was müssen Sie tun, damit Ihr Führerschein seine Gültigkeit nicht verliert?
Was müssen Sie tun, damit Ihr Führerschein seine Gültigkeit nicht verliert?

Danach ist der umgetauschte Führerschein an eine Gültigkeit von ebenfalls 15 Jahren gebunden. Durch die Einführung einer speziellen Gültigkeitsdauer beim Führerschein soll unter anderem eine kontinuierliche Aktualisierung von Name und Foto des Besitzers sichergestellt werden. Sollten Sie sich also fragen: „Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?“, benötigen Sie lediglich Ihr Geburtsjahr (Papierführerschein) oder das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins (Scheckkartenformat) , um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten.

Bedenken Sie: Ignorieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Umtauschpflicht, wird nur der Führerschein – das Dokument – ungültig, nicht jedoch die eigentliche Fahrerlaubnis. Um allerdings bei einer möglichen Polizeikontrolle keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu riskieren, da Ihr Führerschein seine Gültigkeit verloren hat, sollten Sie ihn trotzdem rechtzeitig verlängern lassen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Spezielle Regelung beim Lkw-Führerschein: Gültigkeit richtet sich nach dem Alter des Fahrers

Neben den gerade erläuterten Vorschriften zur Gültigkeit vom Führerschein in Deutschland gelten besondere Regelungen in Bezug auf den Lkw-Führerschein. Wie lange dieser gültig ist, kann nämlich auch vom Alter des betroffenen Brummifahrers abhängig sein. Zunächst einmal besagt § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), dass alle Fahrerlaubnisklassen für Lkw (C1, C1E, C und CE) nur für eine Dauer von fünf Jahren erteilt werden.

Bevor beispielsweise ein C1-Führerschein seine Gültigkeit verliert, müssen Kraftfahrer demzufolge die für sie zuständige Führerscheinstelle aufsuchen und den Schein um weitere fünf Jahre verlängern lassen. Dazu bedarf es weder eines erneuten Besuchs der Fahrschule, noch einer entsprechenden Fahrprüfung. Betroffene Lkw-Fahrer müssen normalerweise lediglich ein aktuelles augenärztlichen Gutachten, den Nachweis eines bestandenen Gesundheitschecks sowie ein neues Passbild vorlegen.

Die Beschränkung der Gültigkeit von Lkw-Führerscheinen auf maximal fünf Jahre ist unter anderem darin begründet, dass von Lastkraftwagen ein weitaus größeres Gefahrenpotenzial ausgeht als es beispielsweise bei Pkw der Fall ist.

Daher soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die jeweiligen Fahrer die notwendigen Voraussetzungen zum Führen dieser Gefährte im Straßenverkehr noch erfüllen.

Wann wird ein alter Lkw-Führerschein ungültig?
Wann wird ein alter Lkw-Führerschein ungültig?

Jedoch: Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis als Brummifahrer vor der EU-weiten Angleichung der Fahrerlaubnisklassen erworben, gelten für Sie etwas abgewandelte Regeln: Ein Führerschein der alten Klasse 2 behält seine Gültigkeit, bis Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Erst ab diesem Zeitpunkt muss er ebenfalls alle fünf Jahre verlängert werden. Feiern Sie Ihren 50. Geburtstag allerdings nach 2033, müssen Sie sich schon vorher der gesetzlichen Umtauschpflicht beugen, damit Ihr Führerschein seine Gültigkeit nicht einbüßt.

Wichtig: Verlängern Sie Ihre entsprechende Lizenz als Lkw-Fahrer nicht, verliert nicht nur der Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit, sondern auch die Fahrerlaubnis! Setzen Sie sich in diesem Fall trotzdem hinter das Steuer eines Lastkraftwagens, wird dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit als Straftat angesehen. Ihnen drohen dann in der Regel eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Deutscher Führerschein: Wo er außerdem gültig ist

Nicht selten ergeben sich bei Fahrten im Ausland Probleme beim Führerschein in puncto Gültigkeit. Ein alter grauer Führerschein ist ausländischen Polizeibeamten wohl in den meisten Fällen nicht geläufig, was dazu führen kann, dass Ihnen vorgeworfen wird, ohne benötigte Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Diesbezüglich müssen Sie sich allerdings im Regelfall keine Sorgen machen.

Schließlich müssen jegliche Führerscheine, die in einem Mitgliedsstaat der EU erworben wurden, auch im europäischen Ausland anerkannt werden. Demzufolge erstreckt sich sowohl bei einem alten als auch bei einem neuen EU-Führerschein die Gültigkeit in Deutschland ebenfalls auf Europa.

Um zu vermeiden, dass alte Führerscheine in ihrer Gültigkeit angezweifelt werden, wenn Sie außerhalb Deutschlands unterwegs sind, haben Sie die Möglichkeit, ein spezielles Service-Angebot der EU zu nutzen. Auf ihrer Internetpräsenz können Sie sich die entsprechenden Regelungen zum Führerschein und seiner Gültigkeit innerhalb der EU ausdrucken. Sie ist in allen Sprachen der jeweiligen Mitgliedsländer vorhanden.

Übrigens: Bei Fahrten innerhalb Europas dürfen die zuständigen Beamten keinen internationalen Führerschein von Ihnen verlangen. Ein solcher ist lediglich außerhalb der EU vorgeschrieben.

Wodurch verliert ein internationaler Führerschein seine Gültigkeit?

Besitzt ein alter Führerschein der Klasse 3 Gültigkeit im nicht europäischen Ausland?
Besitzt ein alter Führerschein der Klasse 3 Gültigkeit im nicht europäischen Ausland?

Bei einem internationalen Führerschein handelt es sich an und für sich lediglich um eine amtliche Übersetzung der Fahrberechti­gung, die als Zusatzdokument mitgeführt werden muss. In Bezug auf die Gültigkeit ist ein internationaler Führerschein dementsprechend nur in Kombination mit der jeweiligen Lizenz aus dem Ausstellungsland anzuerkennen. Diese muss natürlich ebenfalls noch gültig sein.

Bei einem internationalen Führerschein ist die Gültigkeit im Ausland auf eine Zeitspanne von drei Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit kann er zudem nicht verlängert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine neue Übersetzung zu beantragen, um im Anschluss ohne Probleme außerhalb der EU ein Auto im Verkehr steuern zu dürfen.

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Führerschein: Infos zur Gültigkeit vom „Lappen“
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.