Bußgeldverfahren: Der Ablauf ist immer gleich

Was wissen Autofahrer in Deutschland eigentlich über das Bußgeldverfahren und dessen Ablauf? Oft beschäftigen sich Verkehrsteilnehmer erst mit dem Thema, wenn es sie direkt betrifft und ein Bußgeldbescheid bei ihnen eingetroffen ist.

Ist bei einem Bußgeldverfahren der Ablauf immer gleich?
Ist bei einem Bußgeldverfahren der Ablauf immer gleich?

Dass ein Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden kann, wissen die meisten Betroffenen noch. Doch wie der weitere Ablauf von einem Bußgeldverfahren dann genau aussieht und wann ein solches Verfahren überhaupt beginnt, ist eher weniger bekannt.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in Deutschland nach dem Verkehrsrecht durch ein Bußgeld, mit Punkten in Flensburg oder auch einem Fahrverbot geahndet. Doch bevor diese Sanktionen dem Betroffenen mitgeteilt werden, beginnt bereits das Bußgeldverfahren. Dessen Ablauf ist immer gleich.

Bereits mit der Erfassung des Verstoßes wird ein Verfahren eröffnet, welches die Ahndung dieses Verstoßes zum Ziel hat. Wie nun ein Bußgeldverfahren, dessen Ablauf und die einzelnen Schritte während diesem aussehen, legt der nachfolgende Ratgeber näher dar.

Ablauf eines Bußgeldverfahrens: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Womit beginnt ein Bußgeldverfahren?

In der Regel startet ein Bußgeldverfahren, sobald die Polizei die Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit einleitet. Als Betroffener wird Ihnen daraufhin ein Anhörungsbogen oder gleich ein Bußgeldbescheid zugestellt.

Welche Optionen haben Betroffene, nachdem sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben?

In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten. Erstens: Sie akzeptieren die Sanktionen aus dem Bescheid, indem Sie das Bußgeld zahlen. In diesem Fall ist das Bußgeldverfahren abgeschlossen. Zweitens: Sie entscheiden sich, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, indem Sie Einspruch dagegen einlegen.

Wie geht das Bußgeldverfahren nach einem Einspruch weiter?

Wie sich der Ablauf von einem Bußgeldverfahren gestaltet, nachdem Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, lesen Sie an dieser Stelle.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens

In Deutschland wird bei einem Verkehrsvergehen bei den Sanktionen unterschieden, ob es sich um einen geringfügigen Verstoß, eine etwas schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.

Für ersteres, wie einem einfachen Parkverstoß, wird in der Regel nur ein Verwarngeld ausgesprochen, welches Betroffene begleichen ohne weitere Gebühren auferlegt zu bekommen. Für das Bußgeldverfahren und dessen Ablauf hat ein Verwarngeld nur dann einen Einfluss, wenn dieses nicht bezahlt wird. Dann kommt es zur Zusendung eines Bußgeldbescheids.

Eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit, wie das Überfahren einer roten Ampel, wird sofort mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Straftaten bedeuten eine gerichtliche und strafrechtliche Verfolgung.

 

Das Vergehen muss innerhalb von drei Monaten nach Geschehen durch einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl verfolgt werden. Geschieht dies nicht, setzt die Verjährung ein.

Ablauf von einem Bußgeldverfahren: Der Vorgang beginnt bereits mit der Erfassung des Verstoßes.
Ablauf von einem Bußgeldverfahren: Der Vorgang beginnt bereits mit der Erfassung des Verstoßes.

Ist der Bußgeldstelle der Fahrer zum Tatzeitpunkt bekannt oder geht sie davon aus, dass der Halter das Fahrzeug gefahren ist, sendet sie den Bußgeldbescheid per Post zu.

Ist der Fahrer jedoch unbekannt oder nicht eindeutig identifizierbar, wird zunächst ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt.

Dieser dient der Ermittlung des Fahrers zur Tatzeit und ist somit nicht immer Teil von einem Bußgeldverfahren und dessen Ablauf. Halter sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben an die Behörde zurückzusenden. Es müssen nur Angaben zur eigenen Person jedoch nicht zur Tat oder zum eigentlichen Fahrer gemacht werden.

Weitere Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens erhalten Sie hier im Video:

Video: Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Schritte des Betroffenen im Bußgeldverfahren

Ist der Bußgeldbescheid zugestellt, haben Beschuldigte zwei Möglichkeiten, wie sie auf diesen reagieren können:

Sie können das Bußgeld begleichen, etwaige Punkte anerkennen und ein eventuell verhängtes Fahrverbot akzeptieren. Tun sie dies, hat das einen direkten Einfluss auf das Bußgeldverfahren sowie dessen Ablauf. Denn dem Ende der Einspruchsfrist und der Zahlung der Geldbuße, sowie der Anerkennung aller weiteren Sanktionen gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dieser muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen.
Der Ablauf des Bußgeldverfahrens wird unter anderen von Fristen bestimmt.
Der Ablauf des Bußgeldverfahrens wird unter anderen von Fristen bestimmt.

Wird diese Frist versäumt, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Das Bußgeld muss bezahlt und ein eventuelles Fahrverbot abgeleistet werden.

Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nur unter bestimmten Umständen möglich, und zwar dann, wenn das Versäumnis unverschuldet entstanden ist.

Ablauf vom Bußgeldverfahren nach einem Einspruch

Bestehen Zweifel am Bußgeldbescheid, wenn zum Beispiel das Blitzer-Foto unscharf ist oder der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht vor Ort war, kann es ratsam sein, Einspruch einzulegen. Ob sich dieser lohnt, ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig und sollte vorher eventuell auch mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Durch einen Einspruch nimmt der Betroffene Einfluss auf das Bußgeldverfahren und dessen Ablauf, denn dieser verlängert die Dauer des Verfahrens.

Geht der Einspruch fristgerecht bei der Behörde ein, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren, welches dazu dient, vorliegende Beweise erneut auszuwerten oder neue Beweise zu ermitteln.

Zunächst prüft die Behörde jedoch, ob der Einspruch ordentlich eingegangen und ob dieser überhaupt berechtigt ist.

Wann ist das Bußgeldverfahren nach einem Einspruch beendet?

Auch der Ablauf im Bußgeldverfahren nach einem Einspruch ist gesetzlich geregelt.
Auch der Ablauf im Bußgeldverfahren nach einem Einspruch ist gesetzlich geregelt.

Ist der Einspruch berechtigt und belegen die Beweise die Unschuld des Betroffenen schon während des Zwischenverfahrens, wird das Bußgeldverfahren – und dessen Ablauf – beendet. Das Verfahren ist somit eingestellt und der Betroffene hat keine Sanktionen zu befürchten.

Führen die vorliegenden oder neu ermittelten Beweise jedoch zur Annahme, dass die Schuld des Betroffenen ausreichend dargelegt werden kann, kommt es zur Hauptverhandlung. Für den Ablauf des Bußgeldverfahrens hat diese insofern eine Bedeutung, als dass der Betroffene sich hier erneut, nach dem Anhörungsbogen oder der Begründung des Einspruchs, zum Tatvorwurf äußern kann. Die Anhörung ist immer Teil der Hauptverhandlung.

Sind alle Aussagen und Beweise aufgenommen, erfolgt das Urteil. Dies bestätigt entweder den Bußgeldbescheid oder hebt diesen auf.

Gegen dieses Urteil kann unter Umständen Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Dies sollte jedoch immer mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geklärt werden.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.