Nach der Ordnungswidrigkeit folgt der Bußgeldbescheid

Wann tritt die Verjährung vom Bußgeld ein?
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, droht in der Regel ein Bußgeldbescheid. Diesen verschickt die zuständige Bußgeldbehörde. Im Bußgeldbescheid sind Angaben zur Tat sowie zum Tatzeitpunkt und -ort als auch zu den Sanktionen enthalten.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dabei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen. Aber wie viel Zeit darf zwischen der Ordnungswidrigkeit und dem Erhalt des Bußgeldbescheids verstreichen, damit dieser noch gültig ist?
Was gilt beim Bußgeldbescheid bezüglich der Verjährung? Wann verjährt ein Strafzettel? Können die Verjährungsfristen vom Bußgeld auch unterbrochen werden? Wenn ja, wie ist das möglich? Und wann greift bei einem Strafzettel aus Italien die Verjährung? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt - Übersicht
Welche Verjährungsfristen beim Bußgeldbescheid gibt es?
Beim Bußgeldbescheid bezeichnet die Verjährung einen Verlust der Durchsetzung eines bestimmten Anspruchs. Ist der Bußgeldbescheid verjährt, müssen Sie die Sanktionen, die aufgeführt sind, nicht in Kauf nehmen. Aber wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
In §§ 31 und 32 OWiG ist die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid geregelt. Die Verfolgungsverjährung vom Bußgeld beträgt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt:
1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (§ 31 Abs. 2 OWiG)
Im Verkehrsrecht greift beim Bußgeldbescheid und seiner Verjährung gemäß § 26 Abs. 3 StVG ein besonderer Fall, in dem das Gesetz etwas anderes bestimmt. Denn bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit beträgt die Verjährung von Bußgeldern drei Monate. Dies gilt allerdings nur, wenn bislang weder ein Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage erhoben wurde. Gleiches gilt für die Verjährung vom Strafzettel für Falschparken.
Die Vollstreckungsverjährung verhindert, dass das Buß- bzw. Verwarnungsgeld nach der Verjährung vollstreckt wird. Sie beginnt an dem Tag, an welchem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Gibt es eine Unterbrechung der Verjährung beim Bußgeldbescheid?

Auch beim Strafzettel beträgt die Verjährung drei Monate.
Gemäß § 32 OWiG kann beim Bußgeldbescheid die Verjährung ruhen. Dies ist der Fall, wenn die Verfolgung laut Gesetz noch nicht begonnen hat oder nicht fortgesetzt wurde.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Anhörungsbogen innerhalb von drei Monaten nach der Ordnungswidrigkeit erhalten.
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Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung im Bußgeldverfahren. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Schreiben in Ihrem Briefkasten haben, beginnt die Verjährungsfrist vom Bußgeld von Neuem und beträgt wiederum drei Monate.
Die Behörde hat nach dem Versenden vom Anhörungsbogen erneut drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Maßgeblich dafür ist das Ausstellungsdatum des Bescheids.
Wann tritt die Verjährung vom Bußgeld aus Italien ein?
Das wohl nervigste Urlaubsmitbringsel ist ein Strafzettel aus Italien? Die Verjährung beträgt in dem Land am Mittelmeer fünf Jahre. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit in der Toskana und Sie erhalten in Deutschland einen italienischen Bußgeldbescheid, greift die Verjährung nicht. Das Bußgeld kann spätestens bei einer erneuten Einreise nach Italien vollstreckt werden.
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