Wenn der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt wird

Bußgeldbescheid im Urlaub bekommen und Einspruchsfrist verpasst? Was Sie jetzt tun müssen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben und Sie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden sind, folgt prompt der Bußgeldbescheid. Die Behörden haben nach der Tat drei Monate Zeit, den Bescheid zu verschicken.
Was aber, wenn dies deutlich länger dauert und Sie den Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten? Was können Sie tun, wenn dieser tagelang im Briefkasten liegt und Sie nicht reagieren können? Können Sie trotz Ablauf der Frist noch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt - Übersicht
Haben Sie die Frist zur Zahlung verpasst, weil der Bußgeldbescheid im Urlaub kam?
Im Bußgeldbescheid sind neben dem Tatvorwurf auch die Sanktionen laut Bußgeldkatalog enthalten. Dazu zählt das Bußgeld und ein eventuelles Fahrverbot. Auch Punkte in Flensburg können von der zuständigen Behörde aufgeführt werden. Aber wie sollten Sie reagieren, wenn der Bußgeldbescheid im Urlaub bei Ihnen eintrifft?
Das Bußgeld muss innerhalb einer auf dem Bußgeldbescheid angegebenen Frist überwiesen werden. Wenn der Bußgeldbescheid im Urlaub im Briefkasten landet, liegt er dort allerdings oftmals tage- oder wochenlang. Was passiert also, wenn Sie die Frist verpassen?
Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten: So können Sie trotzdem Einspruch einlegen

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten haben, liegt dieser meistens tagelang im Briefkasten.
Heben Sie Belege auf, die beweisen, dass Sie im Urlaub waren. Dazu zählen beispielsweise Flugtickets und eine Reisebestätigung des Hotels oder Veranstalters. Zusammen mit diesen Belegen können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. So ist es Ihnen auch nach Ablauf der Frist möglich, gegen den Bußgeldbescheid im Urlaub Einspruch einzulegen.
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Den Antrag können Sie innerhalb einer Woche, nachdem der Hinderungsgrund wegfällt und Sie den Bußgeldbescheid im Briefkasten gefunden haben, stellen. Benötigen Sie dabei Hilfe, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weitere Fragen beantworten.
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