Welche Frist gilt für den Bußgeldbescheid?

Bußgeldbescheid mit folgendem Einspruch: Gibt es eine Frist?
Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie, wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verstoßen haben. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder ein Abstandsvergehen ist kein Kavaliersdelikt.
Deshalb finden tägliche Kontrollen auf deutschen Straßen statt, um Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen. Diese müssen dann mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dazu zählt beispielsweise ein Bußgeld oder Fahrverbot. Auch Punkte in Flensburg können als Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit erteilt werden.
Aber wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einen Bescheid bekommen haben? Welche Frist gilt beim Bußgeldbescheid für die Zustellung? Muss für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ebenfalls eine Frist eingehalten werden? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt - Übersicht
Müssen beim Bußgeldbescheid Fristen beachtet werden?
Grundsätzlich gelten bestimmte Fristen für den Bußgeldbescheid. Die Frist muss unbedingt eingehalten werden. Haben Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten, gilt zunächst, dass Sie für die Überweisung vom Bußgeld entsprechende Fristen beachten sollten. Meistens muss die Geldbuße inklusive der Gebühr innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Schreibens auf dem Konto der Behörde sein.
Weiterhin gilt die sogenannte Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Liegen Formfehler vor oder ist der Tatvorwurf in Ihren Augen unbegründet, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer entsprechenden Frist einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens ist dies möglich.
Muss beim Bußgeldbescheid eine Frist bei der Zustellung eingehalten werden?

Gibt es für den Bußgeldbescheid eine Frist, wenn ein Blitzer Sie erwischt hat?
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet? Grundsätzlich gelten bestimmte Fristen für den Bußgeldbescheid. Die Behörden müssen das Schreiben innerhalb eines bestimmten Zeitfensters an den Täter verschicken.
Der Bußgeldbescheid muss innerhalb rechtzeitig eintreffen. Frist, nach einer Ordnungswidrigkeit, beträgt daher drei Monate. Generell muss diese Verjährungsfrist zwar eingehalten werden, allerdings kann von einem Anhörungsbogen, welcher vor dem Bußgeldbescheid eintrifft, diese Frist unterbrochen werden.
Dazu ein Beispiel: Sie haben am 12.06.2019 eine Ordnungswidrigkeit begangen. Der Bußgeldbescheid müsste bis zum 11.09.2019 bei Ihnen eintreffen. Am 30.08.2019 trifft bei Ihnen aber ein Anhörungsbogen ein. Die Behörde hat somit für den Bußgeldbescheid erneut eine Frist von drei Monaten das Schreiben zu verschicken.
Hier erhalten Sie Ihren Fahreignungsregisterauszug aus Flensburg!
Allerdings muss das Schreiben nicht bereits am 29.11.2019 bei Ihnen im Briefkasten sein. Entscheidend für die Frist ist das Ausstellungsdatum auf dem Bußgeldbescheid. Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid kann damit auch länger als drei Monate sein.
Bußgeldbescheid: Wenn die Frist nicht eingehalten wird
Wurde bei der Zustellung vom Bußgeldbescheid die Frist nicht eingehalten, greift die sogenannte Verjährung. Dementsprechend müssen Sie die Sanktionen nicht mehr in Kauf nehmen. Die Ordnungswidrigkeit ist damit verjährt.
Hier erhalten Sie Ihren Fahreignungsregisterauszug aus Flensburg!
Kommentar hinterlassen