Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Darauf müssen Sie achten

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wie beispielsweise dem Missachten des Überholverbotes oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto kommt es in der Regel stets zu einem Bußgeldverfahren, in dessen Mittelpunkt ein Bußgeldbescheid steht.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

In diesem werden Ihnen unter anderem das Bußgeld mitgeteilt, mit denen Sie aufgrund Ihres Fehlverhaltens mit dem Auto auf deutschen Straßen rechnen müssen. Verhält es sich jedoch so, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen haben oder sich Fehler in den Bußgeldbescheid eingeschlichen haben, können Sie Einspruch dagegen erheben.

In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, wann der Einspruch bei einem Bußgeldbescheid sinnvoll ist, welche Fristen eingehalten werden müssen und wie es weitergeht, wenn Sie erst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie viel Zeit haben Sie für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Normalerweise haben Sie zwei Wochen Zeit für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, nachdem Ihnen dieser zugestellt wurde.

Welche Gründe rechtfertigen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Eine Auswahl an Gründen, die für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sprechen, finden Sie an dieser Stelle.

Wie könnte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aussehen?

Ein kostenloses Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Video: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – Lohnt sich das?

Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet? Erfahren Sie es hier im Video!

Wann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Die verschiedensten Gründe können dazu führen, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist. Die wohl wichtigsten sind jedoch folgende:

  1. Der Betroffene hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen.
  2. Der Bußgeldbescheid enthält Formfehler, die ihn unwirksam machen.

Aufgrund nicht vorhandener Beweismittel oder falscher Messungen von Blitzgeräten kann ein Bescheid schnell unwirksam werden. Da viele Kraftfahrer Angst haben, welche weiteren Konsequenzen oder Kosten möglicherweise auf Sie zukommen, akzeptieren Sie das veranschlagte Bußgeld oder das Fahrverbot lieber, ohne den Bußgeldbescheid vorher prüfen zu lassen.

Es führt jedoch nicht jeder Fehler dazu, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich verläuft. Tippfehler im Namen der betroffenen Person werden meist nicht als solche anerkannt. Dies ist darin begründet, dass auch ohne den korrekten Namen der Betroffene durch das Kennzeichen seines Fahrzeuges ausfindig gemacht werden kann.
Einspruch bei einem Bußgeldbescheid: Ein Anwalt kann Sie bestmöglich unterstützen.
Einspruch bei einem Bußgeldbescheid: Ein Anwalt kann Sie bestmöglich unterstützen.

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen unter die Arme greifen, indem er den Bescheid genau überprüft und dabei möglicherweise Formfehler entdeckt, die Ihnen nicht aufgefallen sind. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung erhalten Sie beispielsweise durch den Bußgeldcheck **.

Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist es jedoch nicht verpflichtend, einen Rechtsanwalt zu engagieren. Sie können von der Prüfung des Bescheides bis zur Verhandlung vor Gericht alles selbst übernehmen.

Es wird dennoch empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da er in der Lage ist, zu entscheiden, wann es sich lohnt, Einspruch einzulegen und die Interessen seiner Klienten vor allem vor Gericht besser vertreten kann. Abgesehen von den Kosten, die ein Bußgeldverfahren in jedem Fall mit sich bringt, kommen natürlich dann auch noch Kosten für den Rechtsanwalt hinzu.

Wenn dadurch ein teures Bußgeld oder ein Fahrverbot jedoch abgewandt werden kann, sollten Sie besser zweimal darüber nachdenken, sich von einem Anwalt helfen zu lassen.

Welche Frist muss eingehalten werden?

Genauso wie die betroffene Behörde nicht unbegrenzt Zeit hat, um einen Bußgeldbescheid zu versenden, steht Verkehrssündern ebenfalls kein unbegrenzter Zeitraum zur Verfügung, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

§ 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) besagt dazu:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“

Trifft der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein, hat diese das Recht, ihn sofort zu verwerfen. Damit wird der Bescheid rechtskräftig und Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot können nicht mehr abgewandt werden.

Aus diesem Grund sollten Sie bereits bei der kleinsten Unsicherheit Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, um noch innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch dagegen einlegen zu können. Als kleine Unterstützung bei Unsicherheiten können Sie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid folgendes Muster verwenden:

Maria Mustermann
Musterstraße 7
12345 Musterstadt

 

Zentrale Bußgeldstelle der Musterstadt
Musterstraße 8
12345 Musterstadt

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sehr geehrter Herr Kramer,

hiermit möchte ich gegen den Bußgeldbescheid vom – exaktes Datum – mit dem Aktenzeichen „…“ Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe anführen: …

Ort, Datum, Unterschrift

Laden Sie sich hier das Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid herunter:

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Muster zum Download (.doc)

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Muster zum Download (.pdf)

Einspruch und Verjährung bei einem Bußgeldbescheid

Ist die Verjährung bereits eingetreten, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Ist die Verjährung bereits eingetreten, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Jede Ordnungswidrigkeit ist in puncto Verjährung an eine bestimmte Frist gebunden. Diese ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. In § 26 StVG heißt es dazu:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Drei Monate nach der begangenen Ordnungswidrigkeit gilt ein Bußgeldbescheid dementsprechend als verjährt. Trifft er beispielsweise nach dieser Frist bei Ihnen ein, müssen Sie die damit verbundenen Kosten sowie das Bußgeld nicht tragen und können Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einlegen.

Vorsicht: Es existieren gewisse Faktoren, welche die Verjährungsfrist von einem Bußgeldbescheid unterbrechen. Wird Ihnen z. B. im Vorfeld ein Anhörungsbogen zugestellt, unterbricht dies die Frist und sie beträgt erneut drei Monate. In einem solchen Fall macht ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eher wenig Sinn. Ihre Möglichkeiten für einen Einspruch können Sie durch einen kostenlosen Bußgeldcheck ** prüfen.

So läuft der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab

Nachdem der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde eingegangen ist und die gesetzlich vorgeschriebene Frist eingehalten wurde, überprüft diese erneut die Vorwürfe gegen den betroffenen Kraftfahrer in einem sogenannten Zwischenverfahren.

In diesem Verfahren werden neue Beweise untersucht und mögliche Zeugen befragt. Sobald dieser Schritt abgeschlossen wurde und alles der Richtigkeit entspricht, bleibt das Bußgeldverfahren aufrechterhalten und die Unterlagen werden an den zuständigen Staatsanwalt gesendet.

Dieser überprüft abermals die Stichhaltigkeit der vorliegenden Beweise. Im darauf folgenden Verfahren vor Gericht muss der Betroffene persönlich erscheinen und seine Argumente vorlegen. Erscheint er selbstverschuldet nicht, erhält der Bußgeldbescheid seine Rechtskraft.

Unabhängig von den Ergebnissen der Behörde und des Staatsanwaltes hat das Gericht nach der Verhandlung die Pflicht, den Fall noch einmal zu prüfen. Im Anschluss muss es eine Entscheidung treffen. Dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird entweder stattgegeben und das Verfahren wird eingestellt, oder der Bußgeldbescheid wird endgültig als rechtskräftig angesehen.

Es macht einen Unterschied, ob Sie Einspruch oder Widerspruch einlegen.
Es macht einen Unterschied, ob Sie Einspruch oder Widerspruch einlegen.

Unterschiede zwischen Einspruch und Widerspruch

Die Begriffe Widerspruch und Einspruch gelten als Synonyme und werden verwendet, um gegen die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts vorzugehen. Jedoch meinen sie grundsätzlich nicht dasselbe:

Im Steuer-, Sozial- und Verkehrsrecht wird in der Regel Einspruch erhoben, wobei Sie Widerspruch einlegen, sollte es sich um einen Fall aus dem Sozial- oder Verwaltungsrecht halten.

Jedoch: Ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid existiert demnach zwar nicht, der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wird aber auch nicht automatisch unwirksam, nur weil fälschlicherweise der Ausdruck „Widerspruch“ genutzt wurde.
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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