Akteneinsicht laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Die Gesetzeslage zur Akteneinsicht ist im OWiG verankert.
Waren Sie zu schnell im Straßenverkehr unterwegs und ein Blitzer hat Sie dabei erwischt? Dann lässt auch der Bußgeldbescheid nicht mehr lange auf sich warten. Im Regelfall zahlen Sie dann das Bußgeld und nehmen eventuelle Nebenstrafen wie ein Fahrverbot in Kauf. Was können Sie aber tun, wenn der Tatvorwurf nicht gerechtfertigt ist?
Gemäß § 49 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. So können Sie unter Aufsicht Ihre Akte zur Ordnungswidrigkeit einsehen, um mögliche Fehler zu finden. Weiterhin heißt es in Absatz 2:
Ist die Staatsanwaltschaft Verfolgungsbehörde, so ist die sonst zuständige Verwaltungsbehörde befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder im gerichtlichen Verfahren vorzulegen wären, einzusehen sowie sichergestellte und beschlagnahmte Gegenstände zu besichtigen. Die Akten werden der Verwaltungsbehörde auf Antrag zur Einsichtnahme übersandt.” (§ 49 Abs. 2 OWiG)
Aber wie beantragen Sie Akteneinsicht? Können Sie auch ohne Anwalt einen Einblick in Ihre Akten bekommen? Wo kann dies geschehen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und stellen Ihnen ein kostenloses Muster für einen Antrag zur Akteneinsicht zur Verfügung.
Inhalt - Übersicht
Wann macht ein Antrag auf Akteneinsicht Sinn?
Da ein Antrag auf Akteneinsicht mit Anwalt oder auch ohne viel Zeit und Geld kostet, sollten Sie abwägen, ob sich die Einsicht in Ihre Akten lohnt. Dies ist vor allem der Fall, wenn Sie in Erwägung ziehen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Haben Sie beispielsweise einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen, sollte dem Schreiben der Bußgeldstelle auch ein Blitzerfoto als Beweis beiliegen. Ist dem nicht so, kann sich die Akteneinsicht durchaus lohnen.
Auch wenn Sie vermuten, dass Sie die Ordnungswidrigkeit, die auf dem Bußgeldbescheid vermerkt ist, nicht begangen oder zur angegeben Tatzeit nicht im Auto gesessen haben können, kann ein Antrag auf Akteneinsicht lohnenswert sein. Denn können Sie beweisen, dass der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt ist, kann vor Gericht sogar von einer Strafe abgesehen werden.
Wie teuer ist ein Antrag auf Akteneinsicht?

Wenn Sie die Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen, müssen Sie mit Kosten rechnen.
Die Akteneinsicht ist mit Kosten verbunden. Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht, müssen Sie damit rechnen, dass Sie für seinen Aufwand aufkommen müssen. Der Rechtsanwalt kann postalisch die Einsicht in Ihre Akten beantragen. In diesem Fall werden Ihrem Anwalt Kopien Ihrer Akte zugeschickt. Für die Akteneinsicht muss eine Dauer von etwa vier Wochen eingeplant werden.
Dies ist mit Kosten von etwa 12 Euro verbunden. Auch online kann Akteneinsicht beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie mit einer Gebühr von circa fünf Euro rechnen. Die Gebühren sind im OWiG verankert:
Von demjenigen, der die Versendung von Akten beantragt, werden je durchgeführte Sendung einschließlich der Rücksendung durch Behörden pauschal 12 Euro als Auslagen erhoben. Wird die Akte elektronisch geführt und erfolgt ihre Übermittlung elektronisch, beträgt die Pauschale 5 Euro.” (§ 105 Abs. 5 OWiG)
Sie müssen übrigens nicht zwangsläufig einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, sondern haben das Recht, dies auch eigenständig tun. In diesem Fall müssen Sie in der Regel persönlich erscheinen, um in Gegenwart eines Sachverständigen die Akten begutachten zu können. Es ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, Kopien oder Abschriften aus der Akte postalisch anzufordern. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.
Wie können Sie online Akteneinsicht beantragen?

Sie können die Akteneinsicht online auch ohne Anwalt beantragen.
Wie oben bereits kurz erläutert, haben Sie auch die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu erhalten, wenn Sie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Dies können Sie im Internet auf der Seite der zuständigen Behörde beantragen. Online ist für die Akteneinsicht kein separater Antrag nötig. Sie müssen ausschließlich einige Daten in ein Formular eingeben.
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Wenn Sie online Akteneinsicht beantragen wollen, müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Zahlreiche Anfragen sorgen dafür, dass die Dauer für die Bereitstellung Ihrer Akte mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen kann. Seiten, die mit einer schnelleren Bereitstellung der Akte werben, fordern deutlich höhere Kosten als fünf Euro für diesen Service.
Findet die Akteneinsicht bei der Polizei statt?
Grundsätzlich findet die Akteneinsicht meistens dort statt, wo Ihre Akten aufbewahrt werden. Dies ist meistens bei Gericht oder bei einer Behörde wie der Bußgeldstelle möglich. Wenn diese allerdings zu weit von Ihrem Wohnort entfernt sind, können Sie die Akteneinsicht auch bei der örtlichen Polizei vornehmen.
Um dies zu veranlassen, können Sie im Onlineformular oder im Antrag zur Akteneinsicht vermerken, dass Sie diese bei der örtlichen Polizeidienststelle vornehmen wollen. Während der Einsicht ist ein Sachverständiger zugegen. Kopien sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Akteneinsicht beantragen: Kostenloses Muster
Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie den Antrag auf Akteneinsicht formulieren sollen, kann Ihnen das folgende Muster dabei helfen. Die Formulierung ist dabei nicht an ein festes Schema gebunden. Sie können es variieren und auf Ihren besonderen Fall individuell anpassen.
Denken Sie nur daran, auch das Aktenkennzeichen zu benennen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Sie können den Antrag auf Akteneinsicht kostenlos als PDF- oder Word-Dokument downloaden.
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