2 Monate Fahrverbot: Wann müssen Kraftfahrer damit rechnen?

Je nach Zuwiderhandlung kann die Dauer des Fahrverbots variieren

Verstoßen Sie als Kraftfahrer gegen die Verkehrsregeln auf deutschen Straßen und werden dabei erwischt, müssen Sie sich unweigerlich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Diese richten sich normalerweise nach der Schwere der von Ihnen begangenen Regelmissachtung und reichen von einem Verwarnungs- über ein Bußgeld bis hin zu Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot.

2 Monate Fahrverbot wird bei größeren Vergehen angehangen.
2 Monate Fahrverbot wird bei größeren Vergehen angehangen.

Letzteres kann für eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten verhängt werden. Wann ein 2 Monate langes Fahrverbot auf Sie zukommt, inwiefern Sie selbst entscheiden können, wann Sie dieses antreten und ob Sie 2 Monate Fahrverbot möglicherweise in eine Geldstrafe umwandeln können, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

2 Monate Fahrverbot: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann kommen 2 Monate Fahrverbot auf mich zu?

Dies ist unter anderem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 61 und 70 km/h außerorts der Fall.

Kann ich ein 2-monatiges Fahrve‌rbot umgehen?

Ob es möglich ist, 2 Monate Fahrverbot zu umgehen, können Sie hier nachlesen.

Was geschieht, wenn ich trotz Fahrverbot Auto fahre?

Setzen Sie sich trotz Fahrverbot hinters Steuer, begehen Sie eine Straftat. In dem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen, wenn Sie erwischt werden.

In welchen Fällen 2 Monate Fahrverbot angeordnet werden können

Wurde Ihnen ein Fahrverbot aufgebrummt, dürfen Sie für die jeweils anberaumte Dauer keine Kfz auf deutschen Straßen führen. Diese Sanktion fungiert also gewissermaßen als Verkehrserziehungsmaßnahme. Schließlich büßen Sie dadurch ein großes Maß an Mobilität ein und ändern so womöglich Ihr Verhalten, um dies nicht noch einmal erleben zu müssen.

Da die Dauer des Fahrverbots davon abhängig ist, wie schwer Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben, handelt es sich entsprechend nicht gerade um eine Kleinigkeit, wenn 2 Monate Fahrverbot angeordnet wurden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 61 und 70 km/h bzw. innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 51 und 51 km/h überschritten haben oder
  • der Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen bei weniger als 2/10 des halben Tachowerts lag und Sie mit mehr als 100 km/h unterwegs waren.

Weiterhin kann ein Fahrverbot für 2 Monate verhängt werden, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen haben. In diesem Fall gelten Sie als sogenannter Wiederholungstäter. Zieht der zweite Tempoverstoß ohnehin ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich, wird der weitere Monat, der aufgrund Ihres wiederholten Fehlverhaltens fällig wird, dazugerechnet. Dadurch hätten Sie automatisch zwei Monate Fahrverbot zu verbüßen.

Ist es möglich, ein 2 Monate langes Fahrverbot zu umgehen?

Nicht selten fragen sich Autofahrer, ob sie sich von einem 2 Monate andauernden Fahrverbot freikaufen können.
Nicht selten fragen sich Autofahrer, ob sie sich von einem 2 Monate andauernden Fahrverbot freikaufen können.

Es existieren zum Teil spezielle Ausnahmefälle, in denen Sie ein 2 Monate andauerndes Fahrverbot umwandeln und stattdessen ein höheres Bußgeld zahlen können. Dies funktioniert allerdings ausschließlich mit der Hilfe eines Rechtsanwalts. Werden Sie bereits als Wiederholungstäter angesehen, erschwert dies die Chancen auf Erfolg. Das Gleiche gilt, wenn Sie bereits einige Punkte in Flensburg auf Ihrem Konto angesammelt haben.

Da es sich beim Umwandeln des Verbots um ein sehr schwieriges Unterfangen handelt, überlegen manche Verkehrssünder, ob Sie die 2 Monate Fahrverbot möglicherweise aufteilen können. Diese Option besteht jedoch nicht – ein Fahrverbot muss stets an einem Stück abgesessen werden.

Der einzige Lichtblick für auffällig gewordene Kraftfahrer ist wohl, dass Sie unter Umständen zumindest innerhalb einer Zeitspanne von 4 Monaten selbst entscheiden können, wann Sie die 2 Monate Fahrverbot antreten. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Sie als Ersttäter gelten, sprich wenn Ihnen in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot aufgebrummt worden ist. Werden Sie als Wiederholungstäter angesehen, beginnen die 2 Monate Fahrverbot ab dem Datum zu laufen, welches im entsprechenden Bußgeldbescheid angegeben ist.

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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.