1 Monat Fahrverbot: Wie viele Tage dürfen Sie nicht fahren?

Wann ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet wird

Mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Kraftfahrer immer dann rechnen, wenn sie sich nicht an geltendes Verkehrsrecht halten und dabei erwischt werden. Zu den drohenden Ahndungen zählen Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Je nachdem, wie schwer der Verstoß im Straßenverkehr war, können Letztere für einen Zeitraum zwischen 1, 2 und 3 Monaten verhängt werden.

1 Monat Fahrverbot kann mehrere Gründe haben.
1 Monat Fahrverbot kann mehrere Gründe haben.

Ein Monat Fahrverbot droht Autofahrern beispielsweise, wenn sie innerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h schneller unterwegs sind als erlaubt, wenn sie auf der Autobahn wenden oder wenn sie eine rote Ampel überfahren und dadurch andere Verkehrsteil-nehmer gefährden.

Aber dauert dieses Fahrverbot genau 1 Monat oder doch 4 Wochen an? Und was geschieht, wenn sie nach der Anordnung von 1 Monat Fahrverbot trotzdem fahren? Hier erfahren Sie mehr.

1 Monat Fahrverbot: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann droht 1 Monat Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog beispielsweise vor, wenn Sie eine rote Ampel überfahren oder auf der Autobahn wenden.

Wie viele Tage sind 1 Monat Fahrverbot?

Bei 1 Monat Fahrverbot kommt es in Bezug auf die Tage auf den Kalendermonat an. Treten Sie das Fahrverbot im Januar an, sind es 31 Tage, im April wären es wiederum 30 Tage.

Was passiert, wenn ich trotz einmonatigem Fahrverbot fahre?

Womit Sie rechnen müssen, wenn Sie trotz Fahrverbot fahren, lesen Sie hier.

Ein Monat Fahrverbot: Wie viele Tage sind das?

Was wohl die meisten auffällig gewordenen Kraftfahrer nach der Anordnung von 1 Monat Fahrverbot interessiert: Wie viele Tage muss ich auf meinen Führerschein verzichten? Schließlich könnten mit diesem Fahrverbot 4 Wochen oder doch 1 Monat gemeint sein. Also was bedeutet 1 Monat Fahrverbot genau? 4 Wochen oder 30 Tage?

Die Antwort darauf liefert die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). In § 37 dieses Regelwerkes geht es um die allgemeinen Regeln für die Strafzeitberechnung, wobei Absatz 4 des genannten Paragraphen Folgendes besagt:

Der Tag ist zu 24 Stunden, die Woche zu sieben Tagen, der Monat und das Jahr sind nach der Kalenderzeit zu berechnen.“

Möchten Sie 1 Monat Fahrverbot umgehen? Ein Anwalt kann Sie beraten.
Möchten Sie 1 Monat Fahrverbot umgehen? Ein Anwalt kann Sie beraten.

Daraus ergibt sich: Bei einem Fahrverbot von 1 Monat ist die Dauer stets abhängig vom jeweiligen Kalendermonat. Die Anzahl der Tage kann daher durchaus variieren, da nicht jeder Monat gleich viele Tage hat. Letztendlich kommt es bei der Antwort auf die Frage: „Wie lange ist ein Monat Fahrverbot?“ also stets darauf an, wann Sie das Verbot genau antreten.

Zur Verdeutlichung, wie Sie bei einem Fahrverbot von 1 Monat die Berechnung der Tage vornehmen, hier zwei Beispiele:

  1. Sie treten den 1 Monat Fahrverbot zwischen dem 1. und dem 31. Dezember an, sagen wir in diesem Fall am 2. Dezember. Da der Monat Dezember 31 Tage hat, müssen Sie diese lediglich addieren. Hier würde das Verbot am 1. Januar des neuen Jahres enden.
  2. Sie entschließen sich zwischen dem 1. und dem 28. bzw. dem 29. Februar, genauer gesagt am 18. Februar zum Antritt von 1 Monat Fahrverbot. Doch wie viele Tage sind das in diesem Fall? Entweder 28 oder 29, je nachdem, ob es sich um ein Schaltjahr handelt. Das Fahrverbot würde hier am 17. März auslaufen.

Wichtig: Gelten Sie als Ersttäter, können Sie innerhalb einer Frist von 4 Monaten selbst entscheiden, wann Sie den 1 Monat Fahrverbot absitzen. Als Wiederholungstäter ist für Sie jedoch das Datum für den Start des Verbots maßgeblich, das im entsprechenden Bußgeldbescheid genannt ist. Sie können ein Fahrverbot von 1 Monat übrigens nicht aufteilen, es muss grundsätzlich in einem Stück absolviert werden.

Fahren trotz 1 Monat Fahrverbot: Ist das ratsam?

Da es nicht möglich ist, ein Fahrverbot von 1 Monat zu splitten, und es manchen Kraftfahrern schlichtweg zu lange dauert, beschließen manche, sich einfach trotz Fahrverbot hinter das Steuer ihres Fahrzeugs zu setzen. Damit begehen sie allerdings eine Straftat, die gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr sanktioniert werden kann.

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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.