Mit Handy am Steuer erwischt – Drohen Punkte in Flensburg?

Seit 2004 existiert das Handyverbot am Steuer. Autofahrer sind durch Mobiltelefone abgelenkt und können sich nicht mehr ausreichend auf das Auto und den Verkehr konzentrieren.

Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist bereits seit 2004 verboten.
Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist bereits seit 2004 verboten.

Nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Quasselstrippen selbst werden durch ein solches Verhalten einem enormen Sicherheitsrisiko ausgesetzt.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Benut­zung von einem Handy/elektron­ischen Gerät am Steuer100 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung150 €21 Mo­natHier prüfen **
... mit Sach­beschä­di­gung200 €21 Mo­natHier prüfen **
Benut­zung von einem Handy beim Fahrrad­fahren55 €Hier prüfen **

Bußgeldrechner Handy am Steuer

Weitere Infos zur Nutzung vom Handy am Steuer

Handy am Steuer: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was passiert, wenn ich mit dem Handy am Steuer erwischt werde?

Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für die Handynutzung am Steuer vorsieht, können Sie in dieser Tabelle ablesen.

Welche Auswirkungen hat die unerlaubte Handynutzung in der Probezeit?

Werden Sie in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt, handelt es sich um einen A-Verstoß. Auf diesen folgen eine Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar.

Wann darf ich das Handy am Steuer benutzen?

Hier erfahren Sie, wann bzw. wie Sie das Handy am Steuer legal nutzen dürfen.

Video zum Handyverstoß: Die wichtigsten Infos

Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen ein Handyverstoß hat.
Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen ein Handyverstoß hat.

Handy am Steuer: Welche Strafe droht?

Im Jahr 2011 wurden laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ungefähr 450.000 Fahrer beim Telefonieren am Steuer erwischt. Dabei sind es vor allem die 35- bis 44-jährigen Fahrer, die scheinbar nicht viel von dieser Vorschrift halten. Die meisten Autofahrer, die gegen die Benutzung von einem Handy am Steuer verstoßen, kommen übrigens aus Nordrhein-Westfalen.

Widmen Sie sich beispielsweise eine Sekunde Ihrem Handy bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h, so haben Sie in der Zwischenzeit bereits eine Strecke von 14 Metern zurückgelegt, ohne es zu merken.

Aus diesem Grund kommen empfindliche Strafen auf Sie zu, wenn Sie während der Fahrt im Auto mit dem Handy am Steuer herumhantieren.

Im Zuge der Punktereform vom Mai 2014 wurde auch der Bußgeldkatalog einigen Änderungen unterzogen. Die neuen Maßnahmen sorgen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dafür, dass das Telefonieren am Steuer auch Punkte in Flensburg mit sich bringt.

Viele Bußgelder sind zudem gestiegen und je nach Schwere des Verstoßes müssen sich Dauertelefonierer jetzt auch auf ein Fahrverbot gefasst machen. Normalerweise bleibt es jedoch bei einem Bußgeld und Punkten in Flensburg, wenn Sie bei der Benutzung von einem Handy am Steuer erwischt werden.

Dazu müssen Sie jedoch gar nicht erst mit dem Handy geblitzt werden: Es reicht vollkommen aus, wenn ein Polizeibeamter Sie beim Telefonieren am Steuer oder der Benutzung von einem Handy im Auto beobachtet hat. Ob dies letztendlich der Fall war, erfahren Sie ein paar Wochen später, wenn Sie den Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg in Ihrem Briefkasten vorfinden.

Geblitzt mit Handy am Ohr?

Geblitzt mit Handy in der Hand? Das kann teuer werden.
Geblitzt mit Handy in der Hand? Das kann teuer werden.

Sind Sie geblitzt worden, weil Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben und hatten unglücklicherweise das Handy noch am Ohr, dann kommt seit den Neuerungen von 2014 jetzt nicht mehr ein Bußgeld von 40 Euro auf Sie zu.

Bei einem Verstoß mit dem Handy am Steuer drohen bereits Punkte. Als Autofahrer müssen Sie in diesem Fall mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Ein Fahrverbot wird an dieser Stelle noch nicht fällig. Mit einer Freisprechanlage ist es selbstverständlich kein Problem, während der Fahrt im Auto zu telefonieren.

Wurden Sie beim Telefonieren mit dem Handy geblitzt? Dann sollten Sie sich nicht zu früh freuen, denn nicht nur das Telefonieren am Steuer zieht eine Strafe nach sich: Drücken Sie beispielsweise einen Anruf weg, lesen oder schreiben eine Nachricht oder E-Mail bzw. nutzen das im Handy integrierte Navigationssystem (per Hand), so werden Sie als Fahrer ebenfalls mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Werden Sie gleich mehrmals mit dem Handy geblitzt bzw. bei der Benutzung während der Fahrt erwischt, dann kann ein Fahrverbot die Folge sein. Sollte es sich in Ihrem Fall um Ordnungswidrigkeiten handeln, die aus reiner Fahrlässigkeit begangen wurden, so kann gemäß § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden und Sie müssen in dieser Zeit auf das Auto verzichten.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Sofern Sie beim Telefonieren am Steuer eine Freisprechanlage verwenden, haben Sie alles richtig gemacht. Einer Ordnungswidrigkeit haben Sie sich erst schuldig gemacht, wenn Sie das Handy im Auto aufnehmen oder in die Hand nehmen. Auch das Lesen einer SMS oder ein kurzer Blick auf das Display, um die Uhrzeit in Erfahrung zu bringen, sind verboten.

Im Stand bei ausgeschaltetem Motor droht bei der Benutzung von einem Handy am Steuer übrigens keine Strafe. Auch wenn Sie an einer roten Ampel anhalten müssen, können Sie das Mobiltelefon benutzen – vorausgesetzt, Sie haben den Motor bereits ausgeschaltet und sind rechtzeitig mit dem Telefonieren fertig, sobald die Ampel zurück auf Grün schaltet.

Benutzen Sie Ihr Handy trotzdem am Steuer während der Fahrt und verschulden dadurch mit Ihrem Auto noch einen Unfall, dann wird es problematisch: Bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Versicherung querstellen und sich weigern, die von Ihnen verursachten Kosten zu übernehmen. Zudem kommt ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot auf Sie zu.

In der Probezeit mit dem Telefon am Steuer erwischt?

Erwischt mit dem Handy am Steuer? Die Strafe fällt in der Probezeit höher aus.
Erwischt mit dem Handy am Steuer? Die Strafe fällt in der Probezeit höher aus.

In der heutigen Zeit gehen junge Leute meist erst gar nicht ohne Handy oder Smartphone aus dem Haus. Ständig müssen die Freunde via WhatsApp auf den neuesten Stand gebracht, E-Mails geschrieben oder der Facebook-Status gecheckt werden.

Fahranfänger, die auch während der Fahrt nicht auf das elektronische Spielzeug verzichten können, sollten sich laut Bußgeldtabelle warm anziehen, wenn Sie sich mit dem Handy am Steuer erwischen lassen.

In der Probezeit werden Verstöße gegen die StVO in zwei Kategorien unterschieden:

  • Schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
  • Weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße)

Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Führerschein-Neulinge an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Diese Maßnahmen werden in der Regel erst fällig, wenn junge Fahrer eine Ordnungswidrigkeit mit dem Auto begehen, die mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro bzw. mit Punkten in Flensburg bestraft wird.

Die Benutzung von einem Handy am Steuer bringt ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg mit sich. Trotzdem ist dieses Vergehen bei den B-Verstößen angesiedelt und bringt keine probezeitverlängernden Maßnahmen mit sich. Erst bei zwei Ordnungswidrigkeiten dieser Art muss damit gerechnet werden.

Handyverbot für Fahrradfahrer?

Im Verkehrsrecht gelten Radfahrer ebenfalls als Führer von Fahrzeugen. Dementsprechend gilt das Telefonieren während der Fahrt auch bei ihnen als Ordnungswidrigkeit und zieht eine Strafe nach sich.

Auch Fahrradfahrer müssen das Handyverbot respektieren.
Auch Fahrradfahrer müssen das Handyverbot respektieren.

Eine Freisprechanlage bzw. ein Headset dürfen Sie natürlich benutzen, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Wollen Sie Ihr Handy jedoch ohne eines dieser Hilfsmittel verwenden, so müssen Sie anhalten, um keine Strafen zu kassieren.

Nutzen Sie das Mobiltelefon während der Fahrt, können Sie sich auch als Fahrradfahrer nicht mehr ausreichend auf Ihre Umwelt konzentrieren und erhöhen mit Ihrem Verhalten das Risiko für einen Unfall.

Verstoßen Sie als Radfahrer gegen das Verbot eines Handys während der Fahrt, dann ist laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro die Konsequenz.

Autofahrer sowie Radfahrer dürfen eingehende Anrufe nicht wegdrücken. Selbst bei freihändiger Fahrt mit dem Rad es ist verboten, das Handy zu benutzen.
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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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