Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft? – So gehen Sie richtig vor!

Verstöße im Straßenverkehr bringen oftmals einen Bußgelbescheid mit sich. Doch stimmen die Angaben in diesem immer? Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, was sie tun können, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?
Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?

Das Bußgeldverfahren in Deutschland zählt zum Verwaltungsrecht, welches eine gewisse Bürokratie nach sich zieht. Trotz strenger Regeln und Anforderungen an die Durchführung des Verfahrens können Fehler im Bußgelbescheid auftreten.

Doch woran können Betroffene erkennen, ob dies der Fall ist? Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie vermuten, dass der Bußgeldbescheid falsch ist? Welche Fehler können in diesem Zusammenhang überhaupt auftreten? Diese und weitere Fragen betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

Fehlerhafter Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welche Angaben sollte jeder Bußgeldbescheid aufweisen?

Neben den Angaben zur Person, welche die Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, müssen sich unter anderem Angaben zur Tat selbst, zur Zeit sowie dem Ort darin befinden. Auch die Höhe des zu zahlenden Bußgelds sollte mitunter darin vermerkt sein. Eine vollständige Auflistung finden Sie in unserem Ratgeber zum Bußgeldbescheid.

Wann gilt ein Bußgeldbescheid als fehlerhaft?

Fehlen bestimmte Angaben, wie z. B. die vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung, kann dies den Bußgeldbescheid fehlerhaft machen. Auch falsche Messergebnisse können dazu führen.

Muss ich auch dann Einspruch einlegen, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist?

Ja, gegen einen falschen Bußgeldbescheid müssen Sie dennoch Einspruch einlegen. Am besten lassen Sie sich dazu von einem Anwalt beraten.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Fehler im Bußgeldbescheid

Diese Fehler können im Bußgeldbescheid auftreten

Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist nicht die Regel. Dennoch sollten Betroffene wissen, was für Fehler auftreten können und welche Möglichkeiten sie in einem solchen Fall haben. Ein Bescheid kann sowohl formelle Fehler aufweisen als auch Messfehler beinhalten.

Falsch aufgeführte Messwerte können Fehler im Bußgeldbescheid darstellen.
Falsch aufgeführte Messwerte können Fehler im Bußgeldbescheid darstellen.

Fehlt zum Beispiel die Rechtsmittelbelehrung oder ist diese unvollständig, liegt ein formeller Fehler vor. Auch ein falsch aufgeführter Name des Beschuldigten kann ein solcher Fehler sein. Bezüglich eines falschen Namens sollten Sie jedoch vorsichtig sein. Handelt es sich hierbei nur um einen Schreibfehler, ändert dies nichts an der Gültigkeit des Bescheids.

Falsche Adressangaben oder eine falsche Tatzeit sowie ein nicht korrekt angegebener Tatort zählen ebenso zu dieser Art der Fehler. Weist das Schreiben solche Unkorrektheiten auf, kann ein falscher Bußgeldbescheid vorliegen.

Ein Bußgeldbescheid kann ebenso fehlerhaft sein, wenn die aufgeführten Messwerte falsch sind. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn das Messgerät nicht korrekt aufgestellt, justiert oder bedient wurde. Dies kann dann dazu führen, dass im Bußgeldbescheid falsche Angaben hinterlegt sind.

Diese Möglichkeiten bestehen, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist

Sind die Angaben falsch oder vermuten Sie unkorrekte Messergebnisse, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Schreibens haben Sie diese Möglichkeit.

Sind Sie sich diesbezüglich unsicher, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht entsprechend beraten. Auch kann dieser beurteilen, ob ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder nicht. Ob ein Einspruch erfolgsversprechend ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.